Sorgeberechtigte
Eltern & Sorgeberechtigte
Die Eltern und Sorgeberechtigten der Bewohner/innen unserer Einrichtung werden umfassend in die Erziehung ihrer Kinder eingebunden. Es gibt für jede/n Bewohner/in individuell mit den Eltern abgestimmte Besuchs-/Beurlaubungsplanungen, die die Eltern mit den Bezugsbetreuer/innen ihres Kindes festlegen. Einmal jährlich wird mit den Eltern/Sorgeberechtigten in der Einrichtung innerhalb eines Entwicklungsgesprächs ausführlich über die Entwicklung ihres Kindes/Jugendlichen sowie die Festlegung weiterer Entwicklungsziele gesprochen (bei Bedarf auch häufiger).
Neben regelmäßigen telefonischen Kontakten zwischen Eltern und Kindern findet zu den Abholungsterminen stets der Austausch über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen statt. Selbstverständlich können Eltern sich jederzeit durch das Einzelfallblatt (fortgeschriebener Entwicklungsbericht) über den aktuellen Entwicklungsstand ihres Kindes/Jugendlichen informieren. Telefonische Nachfragen zu den Kindern sind den Eltern jederzeit nicht nur tagsüber (auch bei den übergeordneten Diensten), sondern auch nachts (bei den Nachtdiensten) möglich. Besondere Problemstellungen werden in individuell festgelegten Gesprächen bei Bedarf mit den Eltern und den übergeordneten Diensten, einem Gruppenbetreuer und ggf. anderen beteiligten Personen (z.B. Therapeuten) bearbeitet.
Mindestens einmal jährlich findet zu jedem Bewohner individuell das Gesamtplangespräch (gemäß SGB IX) statt, an dem alle am Entwicklungsprozess des Bewohners beteiligten Personen (Ämter/Sorgeberechtigte/Bewohner/Mitarbeiter/innen der Einrichtung) anwesend sind und über den Entwicklungsstand bzw. die weiteren Entwicklungsperspektiven beraten. Das Ergebnis wird in einem Gesamtplan schriftlich festgelegt. Die Fortschreibung der Maßnahmeplanung für die Kinder/Jugendlichen findet über Einzelfalldokumentationen statt.
Einmal im Jahr findet in der Einrichtung (letzter Samstag vor Sommerferienbeginn) ein Sommerfest statt, zu dem außer den Eltern, Lehrkräften, Freunden etc. auch alle vernetzten Einrichtungen/Institutionen der Einrichtung – insbesondere auch alle ehemaligen Kinder/Jugendlichen – eingeladen werden.
Die Sorgeberechtigten/gesetzlichen Betreuer/Vormünder erhalten bei Aufnahme ihres Kindes/Jugendlichen in die Einrichtung ein Informationsschreiben, das die Adresse/Telefonnummer der einzelnen Gruppen sowie die Ansprechpartner für die unterschiedlichen Funktions-/Aufgabenbereiche mit Adresse, Telefonnummer/Zuordnung der Verwaltungsmitarbeiter/innen benennt.
Gesetzliche Betreuer
Einige Kinder/Jugendliche der Einrichtung werden durch richterlichen Beschluss über ein Jugendamt betreut. Die Kinder/Jugendlichen sind z. B. Waisen, oder deren Eltern sind zur teilweisen/umfassenden Ausübung der Personensorge aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage. Darüber hinaus wird für erwachsene Bewohner/innen der Einrichtung beim Erreichen der Volljährigkeit – insoweit der/diejenige nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich die eigenen Geschäfte ohne Unterstützung wahrzunehmen – durch ein Gericht von Gesetzes wegen eine Betreuung, d. h. eine rechtswirksame Unterstützung, gewährleistet. Zur gesetzlichen Betreuung werden weiterhin die Eltern, aber auch vom Gericht bestellte Betreuer tätig.
